
Vorbereitungskurs: Erwerb des Bodenseeschifferpatents A (BSP A) / des Sportbootführerscheins „Binnen“
23. Juni 2025 - 27. Juni 2025

Sichern Sie sich jetzt einen Platz bei den begehrten KAS-Sportbootkursen 2025!
Vorbereitungskurs zum Erwerb des Bodenseeschifferpatents A (BSP A) sowie bei Bedarf des Sportbootführerscheins (Binnen) für Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Beschäftigte der Bundeswehr aus allen KAS-Betreuungsstandorten (sowie bei freien Kapazitäten auch aus anderen Betreuungsstandorten)
Wo: Segelschule Hemmenhofen am Bodensee
Wann: 23. Juni bis 27. Juni 2025 (Anmeldeschluss: 23. Mai 2025)
Auf einen Blick: Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Kursvorstellung ▶ Bodenseeschifferpatent A (BSP A) / Sportbootführerschein „Binnen“ 2025 ◀
Das Anmeldeformular können Sie direkt hier abrufen.
Weitere Details zum Kurs, zum Ablauf und zur Anmeldung erhalten Sie bei unserem Regionalbetreuer Oberstabsfeldwebel a.D. Wolfgang Schröter, Mail: W.Schroeter@KAS-Soldatenbetreuung.de, Telefon: 01520/ 875 20 81.
Eigenbeiträge (inkl. theoretische und praktische Ausbildung einschl. Lehrmittel)
- Bodenseeschifferpatent A: 199,- Euro
- Bodensseschifferpatent A mit Navi: 229,- Euro
- Inhabern des Bodenseeschifferpatents A wird ohne Prüfung, auf Antrag und mit einer Umschreibegebühr in Höhe von 40 Euro, ein vollumfänglich gültiger Sportbootführerschein Binnen ausgestellt.
Hinweis: Die Eigenbeiträge werden nach der Anmeldung in Rechnung gestellt. Der Zahlungseingang der Überweisung hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Rechnung zu erfolgen und gilt als verbindliche Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung vom gewählten Kursangebot nach Einzahlung der Eigenbeiträge in schriftlicher Form erfolgen muss. Im Rahmen der Abmeldung und der damit verbundenen Rücküberweisung der Eigenbeiträge wird seitens der KAS eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro erhoben.
Zusätzliche Kosten (Prüfungsgebühren):
Für das Ablegen der Prüfung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 72,- Euro an. Für die anfallenden Kosten erhalten Sie eine Rechnung vom Landratsamt Konstanz, die im Nachhinein gezahlt wird.
Bitte beachten Sie, dass während des Kurszeitraums keine Unterkünfte gestellt werden und Sie für Ihre Unterbringung selbst Sorge tragen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Ärztliches Zeugnis (Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen)
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung, Vorlage beim Landratsamt Konstanz mindestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin
- Ein vorheriges, intensives Selbststudium ist notwendig!